Allgemeines
Zusätzlich bieten wir auch Hausbesuche an. Beachten Sie aber bitte, dass bestimmte Untersuchungen (z. B. Röntgen oder Ultraschall) nur in der Praxis durchgeführt werden können.
Unsere Praxis ist barrierefrei und somit auch für Rollstuhlfahrer zugängig.
Sollte sich Ihr Hund nicht mit Artgenossen verstehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Praxis durch einen Hintereingang zu betreten.
Neue Verordnungen!
Tierärztliche Leistungen
- Bei jeder Impfung muss die Identität von Hunden durch Ablesen des Mikrochips überprüft werden.
- EU-Ausweise dürfen nur mit gleichzeitiger eindeutiger Kennzeichnung (Implantation eines Mikrochips) abgegeben werden.
- Neue EU-Ausweise dürfen nur nach Überprüfung der Identität des Tieres und Auffrischung der Tollwutimpfung ausgestellt werden.
- Jeder Kaninchenbesitzer muss dafür unterschreiben, dass sein Tier nicht der Lebensmittelgewinnung dient, also nicht geschlachtet wird.
Tierärztliche Hausapotheke
- Vor jeder Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten muss das Tier untersucht werden, bei Folgetherapie im gleichen Behandlungsfall muss vor Abgabe des Medikaments ein ausführliches Gespräch mit dem Tierbesitzer erfolgen.
- Das betrifft nicht nur Schmerzmittel und Antibiotika, sondern auch Wurmkuren, Zeckenmittel und Magen- und Darm-Medikamente.
- Es dürfen ausnahmslos KEINE Medikamente mehr verschickt werden.
- Die Tierarztpraxis darf ausnahmslos KEINE Medikamente mehr zurücknehmen, die einmal die Praxis verlassen haben, auch dann nicht, wenn sie noch originalverpackt sind.
- An Tierbesitzer, die noch nicht mit ihrem Tier in der Praxis waren, dürfen keinerlei Medikamente, auch keine Wurmkuren oder Floh- und Zeckenmittel abgegeben werden.
- An Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen (z.B. Rinder, Schweine, Schlachtkaninchen und Hühner) darf unsere Kleintierpraxis weder Medikamente noch Impfstoffe abgeben.
Preise und Zahlungshinweise
Die tierärztlichen Leistungen und Medikamente werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und der Arzneimittelpreisverordnung berechnet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über genaue Preise per Telefon oder E-Mail keine Auskunft geben können, weil dafür in vielen Fällen erst eine spezifische Untersuchung des einzelnen Patienten nötig ist. Gerne geben wir Ihnen genauere Auskünfte in der Praxis.
Grundsätzlich bitten wir um eine direkte Bezahlung in bar oder per EC-Karte nach der Behandlung. Wir bitten um Ihr Verständnis
Zum wichtigen Thema Gebühren und Notdienst
Wir erheben in der Regel den 1,0 fachen Satz für alle Leistungen während unserer Sprechzeiten. Im Notdienst muss nach der GOT mindestens der 2,0 fache Satz berechnet werden, sowie eine Notdienstpauschale von 50,- €.
In Notfällen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wenden Sie sich bitte an die tierärztliche Notdienstgemeinschaft Viersen Telefon : 02162-26206
Die Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer für Dienstleistungen und Medikamente sowie für Futtermittel und Futterzusatzstoffe.
Wenn Sie die detaillierten Behandlungsgebühren wissen möchten, lassen Sie sich bitte nach erfolgter Behandlung eine Quittung aushändigen.